Mohn Saatgut
In Deutschland ist der Anbau von Schlafmohn durch § 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) geregelt. Der Umgang mit Betäubungsmitteln erfordert eine Erlaubnis der Bundesopiumstelle des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM 2020). Ohne Genehmigung darf demnach kein Schlafmohn angebaut werden.
Für den Verzehr gilt seit 2005 ein vorläufiger Richtwert von 4 µg Morphin/ g Mohnsamen bei einer maximalen täglichen Aufnahme von 10 µg/ kg Körpergewicht als gesundheitlich unbedenklich (EFSA 2019).
Nicht nur landwirtschaftliche Betriebe, auch Privatpersonen sind verpflichtet, den Anbauzweck dieser Kultur anzugeben, sei es zur Samengewinnung, zu Zierzwecken oder für den Floristenbedarf. Erlaubt ist in Deutschland nach Antragstellung und Genehmigung derzeit nur der Anbau der Sommermohnsorte: „Viola“ (eingeschränkt auch die Sorte „Mieszko“) sowie die Wintermohnsorte "Zeno Morphex" (BfArM 2020).
Vorgegeben ist, dass die trockene Kapsel nicht mehr als 2 µg Morphin/ g (200 ppm, 0,02 %) Morphin enthalten darf (BfR 2005). Eine pharmazeutische Nutzung der Pflanze ist nicht vorgesehen und aus den zur Verfügung stehenden Sorten kann kein alkaloidhaltiger Milchsaft in relevanten Mengen gewonnen werden.
Seit 2020 haben wir das Privileg, die beiden Sorten „Viola“ und „Zeno Morphex“ für ihren Züchter in Deutschland vermehren zu dürfen. Interessierte Landwirte können über unser Bestellformular Saatgut von uns beziehen. Bitte ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Sollten Sie mehr über den Mohnanbau erfahren wollen, empfehlen wir Ihnen den Mohn- Infobrief auf der Internetseite des Ökoplant e.V.: https://oekoplant-ev.de/arbeitsgruppen/regio-mohn.html
BFARM, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (2020):
Betäubungsmittelgesetzgebung. Erlaubnis, https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Erlaubnis/_node.html, gefunden: 01.09.20
BFR, Bundesinstitut für Risikobewertung (2005): Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt
vorläufige maximale tägliche Aufnahmemenge und einen Richtwert für Morphin in Mohnsamen - Gesundheitliche Bewertung Nr. 012/2006 des BfR vom 27. Dezember 2005, S.:1, 7, 8.
EFSA, Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (2019): Opiumalkaloide in Mohnsamen:
Bewertung aktualisiert, URL:https://www.efsa.europa.eu/de/press/news/180516, gefunden: 02.07.2020
PDF-Dokument [69.4 KB]
PDF-Dokument [70.1 KB]